Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nijo Solutions GbR, Börnkamp 32, 48496 Hopsten (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Software „Venopay“ (Event-Kassensystem inkl. Backend, Frontend und optionaler TSE-Anbindung).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter ihrer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die zeitlich befristete oder unbefristete Nutzungsberechtigung an der Venopay-Software für den Einsatz als Kassensystem bei Veranstaltungen und Events, einschließlich der beschriebenen Module (POS, Bestellmonitor, Administration) sowie optionaler Dienstleistungen (Einrichtung, Support, Hosting).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Terminals, Laufzeit und Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Vertriebs, das auf Anfrage unter info@nijosolutions.de erstellt wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote auf der Website sind unverbindlich und stellen keine bindende Offerte dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters (z. B. per E-Mail) nach Annahme eines vom Vertrieb erstellten Angebots zustande.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsmodalitäten (Vorauszahlung, Rechnung, Fälligkeit) werden im Angebot festgelegt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 5 Bereitstellung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereit (z. B. Tablets, Netzwerk, Internetzugang am Veranstaltungsort), sofern nicht ausdrücklich Hosting oder Hardware-Leistung vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Gäste/Kunden verantwortlich und schließt bei Bedarf mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) Für die ordnungsgemäße Konfiguration der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) über Fiskaly sind gültige Zugangsdaten des Kunden bzw. seines Steuerberaters erforderlich. Der Kunde trägt die Verantwortung für die steuerrechtlich korrekte Nutzung der Kasse.
§ 6 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Wartungsfenster und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Support-Umfang und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem gewählten Paket im Angebot.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Umfang (z. B. Anzahl Standorte/Events).
(2) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung des Quellcodes ist ohne Zustimmung des Anbieters untersagt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Veranstaltungserlöse oder mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Event-Lizenzen endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der vereinbarten Veranstaltungs- oder Lizenzperiode, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters in Hopsten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Kontakt Vertrieb: info@nijosolutions.de · +49 160 2751095